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Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs- (NV-) Bescheinigung (§ 44 a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG)
Dieser Antrag ist nur erforderlich, wenn Ihre steuerpflichtigen Kapitalerträge 801 € (bei Ehegatten 1602 €) jährlich übersteigen.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Kapitalgesellschaften
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Personengesellschaften