Freistellung des Existenzminimums 2024
2019-04-30T13:37:00+02:00
16.12.2024, 11:07
2024-12-16T11:07:54+01:00
Rückwirkend für das Jahr 2024 steigen der Grund- und der Kinderfreibetrag. Das entsprechende Gesetz wurde am 22.11.2024 vom Bundesrat verabschiedet.
Damit gelten für 2024 folgende Werte:
- Der Grundfreibetrag steigt um 180 € auf 11.784 €,
- der Kinderfreibetrag steigt von 3.192 € auf 3.306 € (6.612 € bei Zusammenveranlagung).
Hinweis: Im Jahr 2025 sollen der Grund- und der Kinderfreibetrag ebenfalls angehoben werden. Das entsprechende Gesetz wurde allerdings noch nicht beschlossen.