Ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Gastronomie

2019-04-30T13:37:00+02:00
2023-02-13T14:19:20+01:00
ILG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist es amtlich: Die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird bis Ende 2023 verlängert. Darüber hinaus wird die Vorsteuerpauschale für Landwirte ab dem 1.1.2023 von 9,5 % auf 9 % abgesenkt (weitere Einzelheiten hierzu können Sie in der Mandanten-Information 6/2022 nachlesen).

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