Aktuelles
Anforderung von Mietverträgen durch das Finanzamt und Datenschutz
Fordert das Finanzamt beim Vermieter die Vorlage von Mietverträgen zwecks Überprüfung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an, muss es zwar die Vorschriften des Datenschutzes beachten.
Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer für ein Gebäude
Der Steuerpflichtige kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachweisen und damit eine höhere Abschreibung geltend machen, als sich nach der gesetzlichen Nutzungsdauer ergibt.
Änderungen durch das Wachstumschancengesetz für Vermieter
Nach langem Hin und Her wurde das sog. Wachstumschancengesetz Ende März 2024 verkündet.
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Vermietung großer Wohnungen
Wird eine Wohnung oder ein Haus mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm dauerhaft vermietet, muss die Einkünfteerzielungsabsicht geprüft werden, damit Werbungskosten steuerlich anerkannt werden können.
Umsatzsteuerfreie Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht die Vermietung von Betriebsvorrichtungen entgegen dem deutschen Umsatzsteuerrecht als umsatzsteuerfrei an.
Spekulationsgewinn bei Verkauf eines teilweise vermieteten Eigenheims
Soweit einzelne Zimmer einer Immobilie tageweise an Dritte vermietet wurden, ist der Gewinn steuerpflichtig.
Mieterabfindungen sofort abziehbar
Zahlt ein Vermieter nach der Anschaffung der vermieteten Immobilie Abfindungen an die Mieter, damit diese ausziehen, so dass die Renovierung des Gebäudes problemlos durchgeführt werden kann, sind die Mieterabfindungen sofort abziehbare Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.