Aktuelles

2025

IAB und Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage

Der Bundesfinanzhof (BFH) hält es im Rahmen eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes für rechtlich zweifelhaft, dass ein Investitionsabzugsbetrag (IAB), der im Jahr 2021 für die künftige Anschaffung einer Photovoltaikanlage gebildet worden ist, allein wegen der ab 1.1.2022 eingeführten Steuerbefreiung für Gewinne aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen im Veranlagungszeitraum 2021 rückgängig zu machen ist.

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Bürokratieentlastung 2025

Im Oktober 2024 wurde das „Vierte Bürokratieentlastungsgesetz“ verabschiedet. Nachfolgend stellen wir Ihnen wichtige Neuregelungen für das Jahr 2025 vor.

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Einführung der E-Rechnung

Bereits in der letzten Ausgabe dieser Mandanten-Information haben wir über die Einführung der E-Rechnungspflicht von Unternehmern bei Leistungen an andere Unternehmer im Inland berichtet.

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