Änderungen durch das Wachstumschancengesetz für Kapitalanleger

2019-04-30T13:37:00+02:00
2024-06-28T15:35:26+02:00
ILG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Für Kapitalanleger ergeben sich durch das Wachstumschancengesetz folgende Änderungen:

Mit Wirkung zum 1.1.2024 wird mit dem Wachstumschancengesetz die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von bislang 600 € auf 1.000 € angehoben. Bei zusammenveranlagten Ehegatten steht jedem Ehegatten die Freigrenze einzeln zu, sofern jeder von ihnen Veräußerungsgewinne erzielt hat. Bei einem auch nur geringfügig höheren Gewinn kommt die Freigrenze nicht zum Ansatz.

 

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