Änderungen durch das Wachstumschancengesetz für alle Steuerzahler

2019-04-30T13:37:00+02:00
2024-06-28T15:24:32+02:00
ILG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Für alle Steuerzahler ergeben sich durch das Wachstumschancengesetz folgende Änderungen:

Verbesserung des Verlustausgleichs: Trotz Verlustvortrags droht eine Mindestbesteuerung, wenn ein Verlust von mehr als 1 Mio. € in ein Folgejahr vorgetragen und dort mit positiven Einkünften von mehr als 1 Mio. € verrechnet werden soll. Der Gesetzgeber sieht bislang nämlich eine Besteuerung von 40 % des Betrags, der 1 Mio. € übersteigt, vor. Dieser Mindestbesteuerungssatz wird nun bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer in den Jahren 2024 bis 2027 auf 30 % gesenkt.

 

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